Bei abgefahrenen vorderen und hinteren scheibenbremsbelägen leuchtet in der armaturentafel eine warnleuchte auf.
In diesem fall die bremsbeläge umgehend ersetzen.

Hinweis: nach einer faustregel entspricht 1 mm bremsbelag einer fahrleistung von mindestens 1000 km. Diese faustregel gilt unter ungunstigen bedingungen.
Im normalfall halten die beläge viel langer. Bei einer belagdicke der scheibenbremsbeläge von 5,0 mm (ohne rückenplatte) beträgt die restnutzbarkeit der bremsbeläge also noch mindestens 3000 km.
Geschwindigkeitsregelung*
Das Prinzip
Die Geschwindigkeitsregelung können Sie ab ca. 30 km/h nutzen. Das Fahrzeug speichert
und hält dann die Geschwindigkeit, die Sie mit dem Hebel an der Lenksäule vorgeben.
Um die vorgegebene Geschwindigkeit zu halten, bremst * das System, w ...
Gaszug einstellen
Achtung: der gaszug ist sehr knickempfindlich und daher
beim einbau besonders sorgfältig zu behandeln. Ein einziger
leichter knick kann zum späteren bruch im fahrbetrieb führen.
Züge, die geknickt wurden, dürfen deswegen nicht eingebaut
we ...