Bei abgefahrenen vorderen und hinteren scheibenbremsbelägen leuchtet in der armaturentafel eine warnleuchte auf.
In diesem fall die bremsbeläge umgehend ersetzen.

Hinweis: nach einer faustregel entspricht 1 mm bremsbelag einer fahrleistung von mindestens 1000 km. Diese faustregel gilt unter ungunstigen bedingungen.
Im normalfall halten die beläge viel langer. Bei einer belagdicke der scheibenbremsbeläge von 5,0 mm (ohne rückenplatte) beträgt die restnutzbarkeit der bremsbeläge also noch mindestens 3000 km.
Ausbau
Falls vorhanden. Warmluftsammelblech ausbauen. Dazu
luftschlauch abziehen. 4 Schrauben -1 - lösen.
Muttern am abgaskrümmer/motorblock abschrauben.
Abgaskrümmer von den stehbolzen abziehen. Wenn er
sich nicht weit genug abziehen lä ...
Zündverteilerläufer/verteilerkappe prüfen
Für einen einwandfreien zündfunken darf der widerstand im
verteilerläufer nicht zu hoch sein.
Prüfen
Zündverteilerkappe ausbauen.
Verteilerläufer ausbauen.
Vergußmasse des verteilerläufers auf risse und bran ...