Bei abgefahrenen vorderen und hinteren scheibenbremsbelägen leuchtet in der armaturentafel eine warnleuchte auf.
In diesem fall die bremsbeläge umgehend ersetzen.

Hinweis: nach einer faustregel entspricht 1 mm bremsbelag einer fahrleistung von mindestens 1000 km. Diese faustregel gilt unter ungunstigen bedingungen.
Im normalfall halten die beläge viel langer. Bei einer belagdicke der scheibenbremsbeläge von 5,0 mm (ohne rückenplatte) beträgt die restnutzbarkeit der bremsbeläge also noch mindestens 3000 km.
Kupplungsbetätigung entlüften
Die kupplungsbetätigung muß entlüftet werden, wenn das
kupplungspedal nicht oder nur verzögert zurückkommt, die
kupplung nicht richtig trennt beziehungsweise wenn das
hydrauliksystem geöffnet wurde.
Da das hydrauliksystem der kupplun ...
Waschflüssigkeit
Frostschutz für die Waschflüssigkeit ist
entzündlich. Deshalb von Zündquellen fern halten sowie nur im verschlossenen
Originalbehälter und für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die Hinweise auf den
Behältern beachten.
Einf& ...