Bei abgefahrenen vorderen und hinteren scheibenbremsbelägen leuchtet in der armaturentafel eine warnleuchte auf.
In diesem fall die bremsbeläge umgehend ersetzen.

Hinweis: nach einer faustregel entspricht 1 mm bremsbelag einer fahrleistung von mindestens 1000 km. Diese faustregel gilt unter ungunstigen bedingungen.
Im normalfall halten die beläge viel langer. Bei einer belagdicke der scheibenbremsbeläge von 5,0 mm (ohne rückenplatte) beträgt die restnutzbarkeit der bremsbeläge also noch mindestens 3000 km.
Notruf*
Voraussetzungen für einen Notruf:
Ausstattung mit Handy Vorbereitung Business. Mit dieser Ausstattung ist ein
Notruf auch möglich, wenn kein Handy am Fahrzeug angemeldet ist.
Die Radiobereitschaft ist eingeschaltet.
Das Mobilfunknetz wird empfan ...
Reifenschäden
Ungewöhnliche Vibrationen während der Fahrt können auf einen Reifenschaden oder
sonstigen Defekt am Fahrzeug hindeuten. Dieser kann z. B. durch Überfahren von Bordsteinkanten
o. Ä. verursacht werden. Das Gleiche gilt für Abnormität ...