Bei abgefahrenen vorderen und hinteren scheibenbremsbelägen leuchtet in der armaturentafel eine warnleuchte auf.
In diesem fall die bremsbeläge umgehend ersetzen.

Hinweis: nach einer faustregel entspricht 1 mm bremsbelag einer fahrleistung von mindestens 1000 km. Diese faustregel gilt unter ungunstigen bedingungen.
Im normalfall halten die beläge viel langer. Bei einer belagdicke der scheibenbremsbeläge von 5,0 mm (ohne rückenplatte) beträgt die restnutzbarkeit der bremsbeläge also noch mindestens 3000 km.
Sicherheitshinweise zur einspritzanlage
Motor nicht starten ohne fest angeschlossene batterie.
Zum starten des motors keinen schnellader verwenden.
Nie bei laufendem motor die batterie vom bordnetz trennen.
Beim schnelladen batterie vom bordnetz trennen.
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