Bei abgefahrenen vorderen und hinteren scheibenbremsbelägen leuchtet in der armaturentafel eine warnleuchte auf.
In diesem fall die bremsbeläge umgehend ersetzen.

Hinweis: nach einer faustregel entspricht 1 mm bremsbelag einer fahrleistung von mindestens 1000 km. Diese faustregel gilt unter ungunstigen bedingungen.
Im normalfall halten die beläge viel langer. Bei einer belagdicke der scheibenbremsbeläge von 5,0 mm (ohne rückenplatte) beträgt die restnutzbarkeit der bremsbeläge also noch mindestens 3000 km.
Abschleppmethoden
Fahrzeug nicht an Schleppöse oder
Karosserieund Fahrwerksteilen anheben, sonst kann es zu Beschädigungen kommen.
In einigen Ländern ist das Schleppen mit Abschleppstange oder -seil im öffentlichen
Straßenverkehr nicht zulässig. Mache ...
Belüftung vorn
Rändelräder zum stufenlosen Öffnen und Schließen der Ausströmer
Hebel zur Veränderung der Ausströmrichtung
Keine Fremdkörper in die Ausströmer
fallen lassen, sonst könnten diese herausgeschleudert werden ...