Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer (abblendlicht und standlicht). Fernlicht, heckleuchten. Bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelscheinwerfer und nebelschlußleuchten. Kennzeichenleuchten und innenleuchten (auch motorraum- und gepäckraumleuchten). Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen- behandelt.
Normale glühlampen (nicht halogenlampen) unterliegen dem verschleiß. Etwa alle 2 jahre sollten sie ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und alkohol oder spiritus entfernen.
Bremsflüssigkeitsstand/warnleuchte prüfen
Der vorratsbehälter für die bremsflüssigkeit/
kupplungshydraulik befindet sich im
motorraum. Er hat zwei kammern, je eine
für jeden bremskreis. Der schraubverschluß
hat eine belüftungsbohrung, die
nicht verstopft sein darf.
Der vor ...
Die kraftstoffanlage
Zur kraftstoffanlage gehören der kraftstoffbehälter, die kraftstoffleitungen,
der kraftstoff-filter, die kraftstoffpumpe und der
vergaser beziehungsweise die einspritzanlage mit luftfilter.
Der kraftstoffbehälter ist unter dem kofferraum angeordnet. ...