Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer (abblendlicht und standlicht). Fernlicht, heckleuchten. Bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelscheinwerfer und nebelschlußleuchten. Kennzeichenleuchten und innenleuchten (auch motorraum- und gepäckraumleuchten). Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen- behandelt.
Normale glühlampen (nicht halogenlampen) unterliegen dem verschleiß. Etwa alle 2 jahre sollten sie ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und alkohol oder spiritus entfernen.
Standlicht
In Schalterstellung 1 ist das Fahrzeug rundum beleuchtet. Sie können das
Standlicht zum Parken benutzen.
Das Standlicht entlädt die Batterie.
Deshalb nicht über längere Zeiträume einge schaltet lassen, sonst kann der Motor
ggf. nicht meh ...
Kühlmittelstand prüfen
Der kühlmittelstand sollte in regelmäßigen
abständen - etwa alle vier wochen
- geprüft werden, zumindest aber vor
jeder größeren fahrt.
Zum nachfüllen - auch in der warmen
jahreszeit - nur eine mischung aus kühlerfro ...