Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer (abblendlicht und standlicht). Fernlicht, heckleuchten. Bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelscheinwerfer und nebelschlußleuchten. Kennzeichenleuchten und innenleuchten (auch motorraum- und gepäckraumleuchten). Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen- behandelt.
Normale glühlampen (nicht halogenlampen) unterliegen dem verschleiß. Etwa alle 2 jahre sollten sie ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und alkohol oder spiritus entfernen.
Anfahrassistent
Mit dem Anfahrassistenten fahren Sie an Steigungen komfortabel an. Die Handbremse
wird dazu nicht benötigt.
Das Fahrzeug mit der Fußbremse halten.
Die Fußbremse lösen und zügig anfahren.
Der Anfahrassistent hält das Fahrzeug f ...
Sichtprüfung aller bremsleitungen
Fahrzeug aufbocken.
Bremsleitungen mit kaltreiniger reinigen.
Achtung: die bremsleitungen sind
zum schutz gegen korrosion mit einer
kunststoffschicht überzogen. Wird
diese schutzschicht beschädigt, kann
es zur korrosion der leitungen kommen.
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