BMW5er Reparaturanleitung :: Vakuumpumpe prüfen/aus-und einbauen

BMW5er Reparaturanleitung / Der motor / Vakuumpumpe prüfen/aus-und einbauen

Motor m21

Die vakuumpumpe befindet sich beim dieselmotor unter dem zylinderkopfdeckel und wird von der nockenwelle angetrieben die pumpe erzeugt den nötigen unterdruck für den bremskraftverstärker.

Da beim dieselmotor im gegensatz zum benzinmotor kein ausreichender unterdruck im saugrohr vorhanden ist.

Achtung: der motor darf nicht ohne vakuumpumpe laufen.

Prüfen

  • Unterdruckmanometer an die vakuumpumpe anschließen und motor laufen lassen.
  •  Die vakuumpumpe muß einen unterdruck von mindestens 530 mbar erzeugen, sonst pumpe erneuern.

Ausbau

  • Zylinderkopfdeckel ausbauen.
  •  Kurbelwelle drehen und dadurch nockenwelle so verdrehen.

    Bis der nocken für die vakuumpumpe nach unten zeigt achtung: nockenwelle nicht am nockenwellenzahnrad verdrehen. Zum verdrehen der kurbelwelle stecknuß an der kurbelwellen-riemenscheibe ansetzen und rechtsherum drehen.

BMW5 Reparaturanleitung. Vakuumpumpe prüfen/aus-und einbauen


  • Vakuumpumpe mit 4 muttern abschrauben und herausnehmen

Einbau

BMW5 Reparaturanleitung. Vakuumpumpe prüfen/aus-und einbauen


  • Vakuumpumpe so ansetzen, daß der rohrstutzen hinten ist und der nocken in der aussparung des stoßeis läuft.
  •  Dichtring - 4 - einsetzen. Vorher auf beschädigung prüfen, gegebenenfalls ersetzen, siehe auch abbildung w-1095 auf.
  •  Zylinderkopfdeckel einbauen gegebenenfalls deckeldichtung erneuern.
    Siehe auch:

    Blinker/Lichthupe
    Fernlicht Lichthupe Blinker Blinken Hebel über den Druckpunkt hinaus drücken. Zum manuellen Ausschalten den Hebel bis zum Druckpunkt drücken. Untypisch schnelles Blinken der Kontrollleuchte weist auf den Ausfall einer Blinkerlampe hin ...

    Abschleppmethoden
    Fahrzeug nicht an Schleppöse oder Karosserieund Fahrwerksteilen anheben, sonst kann es zu Beschädigungen kommen. In einigen Ländern ist das Schleppen mit Abschleppstange oder -seil im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Mache ...