Modell "e12" (alle bis 7/81)

1) Mit trägerplatte (5 mm stark)
2) ohne trägerplatte
3) seit 9/76: 17.0 Mm
4) bearbeitungsgrenze = verschleißgrenze + 0.4 Mm. Bei erreichen der
verschleißgrenze bremsscheibe erneuern.
Modell "e28" (alle ab 7/81)

1) Ohne trägerplatte 2) 520 i und 524 td ab 8/84:20.0 Mm 3) bearbeitungsgrenze = verschleißgrenze + 0.4 Mm. Bei erreichen der verschleißgrenze bremsscheibe erneuern.
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Kupplung/getriebe/achsantrieb
Kupplung: schläuche. Leitungen und
anschlüsse auf undichtigkeiten prüfen,
bremsflüssigkeitsstand prüfen.
Schalt- und hinterachsgetriebe: sichtprüfung
auf undichtigkeiten, ölstand
prüfen (alle 30000 km beziehungs ...