Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen.
Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.

Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne und werkstattwagenheber


Einbau
Um ein gleichmäßiges bremsen beidseitig zu gewährleisten,
müssen beide bremsscheiben die gleiche oberfläche
bezüglich schliffbild und rauhtiefe aufweisen. Deshalb
grundsätzlich beide bremsscheiben ersetzen, beziehungsweise
abdrehe ...
Kühler aus-und einbauen
Nach längerer laufzeit des fahrzeuges können sich die dünnen
kanäle im kühler durch rückstände im kühlmittel und
kalkablagerungen zusetzen. Dadurch läßt die kühlleistung
stark nach und der motor wird zu warm. In ...