Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen.
Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne und werkstattwagenheber
Scheinwerfer
Motorhaube öffnen.
Abbiend- und stand- beziehungsweise parklicht befinden sich
in den beiden äußeren scheinwerfern. Das fernlicht befindet
sich in den beiden inneren scheinwerfern. Die beschreibung
gilt für alle lampen.
Schalter d ...
Elektrische anlage
Beleuchtungsanlage: sämtliche
scheinwerfer, schlußleuchten und
blinklampen prüfen, gegebenenfalls
scheinwerfer einstellen.
Signalhorn: prüfen.
Scheibenwischer: wischergummis auf
verschleiß prüfen.
Scheib ...