Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen.
Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne und werkstattwagenheber
Leerlaufdrehzahl/co-gehalt prüfen
Kugelfischer-anlage
Voraussetzung sind richtig eingestellter zündzeitpunkt,
korrektes ventilspiel sowie ein sauberer luftfilter.
Drehzahlmesser und co-prüfgerät nach vorschrift anschließen.
Alle elektrischen verbraucher ausschalten.
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Kraftstoffanlage entlüften
Falls der tank einmal ganz leer gefahren oder teile der kraftstoffanlage
ausgetauscht wurden, muß die anlage in der regel
nicht entlüftet werden, da sich diese während des anlassens
automatisch entlüftet.
Um bei startschwierigkeiten zu prü ...