Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen.
Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.

Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne und werkstattwagenheber


Bosch/pierburg 2be-vergaser (ecotronic)
Der 518 wurde in der zeit von 9/83 bis 8/84 mit einem elektronisch
gesteuerten 2be-vergaser (ecotronic) ausgerüstet.
Es handelt sich hier um einen vereinfachten 2b4-vergaser.
Dessen anpassung an die betriebszustände des motors durch
ein elektronisches ...
Batterie wechseln
Die Batterie erneuern, wenn beim Einschalten der Standlüftung oder -heizung die
LED nicht mehr aufleuchtet oder blinkt.
Raste eindrücken, Pfeil 1.
Deckel für Batteriefach abnehmen, Pfeil 2.
Batterie gleichen Typs einlegen. Di ...