Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen.
Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.

Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne und werkstattwagenheber


Öl im ausgleichgetriebe wechseln
Das öl im ausgleichgetriebe der hinterachse
muß im rahmen der wartung alle
60000 km gewechselt werden.
Benötigtes sonderwerkzeug:
10- oder 12-mm innensechskantschlüssel
für einfüll- und ablaßschrauben.
Benöti ...
Motoren m10/m30/m21
Kühlmittelpumpe - 1 - mit neuer dichtung - 8 - ansetzen
und gleichmäßig mit 22 nm festschrauben. Beim 4-zylinder-
motor lange befestigungsschraube unten einsetzen.
Zusätzlich abgebildete teile: 2 - flansch, 3 - sicherungsnng,
4 - pump ...