Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen.
Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne und werkstattwagenheber
Unter der Motorhaube
Arbeiten am Fahrzeug nicht ohne
einschlägige Kenntnisse durchführen. Bei Unkenntnis der zu beachtenden
Vorschriften Arbeiten am Fahrzeug nur vom BMW Service oder einer Werkstatt
durchführen lassen, die nach BMW Vorgaben mit entsprechend geschultem ...
Ausbau
Batterie-massekabel ( - ) abklemmen.
Fahrzeug aufbocken.
Abgasanlage ausbauen.
Wärmeschutzblech für abgasanlage abbauen.
Gelenkscheibe vom getriebe abschrauben. Bei ausführung
mit integriertem schwingungstilger, mutt ...