Bei abgefahrenen vorderen und hinteren scheibenbremsbelägen leuchtet in der armaturentafel eine warnleuchte auf.
In diesem fall die bremsbeläge umgehend ersetzen.

Hinweis: nach einer faustregel entspricht 1 mm bremsbelag einer fahrleistung von mindestens 1000 km. Diese faustregel gilt unter ungunstigen bedingungen.
Im normalfall halten die beläge viel langer. Bei einer belagdicke der scheibenbremsbeläge von 5,0 mm (ohne rückenplatte) beträgt die restnutzbarkeit der bremsbeläge also noch mindestens 3000 km.
Mindestprofiltiefe
Die Reifenprofiltiefe sollte 3 mm nicht unterschreiten. Unter 3 mm Profiltiefe
besteht schon bei geringer Wasserhöhe und höheren Geschwindigkeiten
größte Aquaplaninggefahr. Winterreifen verlieren unter einer Profiltiefe von 4 mm ihre Wintertaugl ...
Grenzen des Systems
Der Erkennungsbereich des Radarsensors und das automatische Bremsvermögen sind
begrenzt. Beispielsweise kann es vorkommen, dass vorausfahrende Zweiräder
möglicherweise nicht erkannt werden.
Das System verzögert nicht, wenn sich
auf dersel ...