Bei abgefahrenen vorderen und hinteren scheibenbremsbelägen leuchtet in der armaturentafel eine warnleuchte auf.
In diesem fall die bremsbeläge umgehend ersetzen.

Hinweis: nach einer faustregel entspricht 1 mm bremsbelag einer fahrleistung von mindestens 1000 km. Diese faustregel gilt unter ungunstigen bedingungen.
Im normalfall halten die beläge viel langer. Bei einer belagdicke der scheibenbremsbeläge von 5,0 mm (ohne rückenplatte) beträgt die restnutzbarkeit der bremsbeläge also noch mindestens 3000 km.
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Die heizung
Heizung/lüftung seit 7/81
Heizung/lüftung bis 7/81
Die frischluft für die heizung wird über die lufteinlaßgitter
unterhalb der windschutzscheibe angesaugt und gelangt über
das gebläse in den fahrzeuginnenraum. Dabei durchs ...