Voraussetzungen für einen Notruf:
Ausstattung mit Handy Vorbereitung Business. Mit dieser Ausstattung ist ein Notruf auch möglich, wenn kein Handy am Fahrzeug angemeldet ist.
Die Notrufnummer kann länderspezifisch unterschiedlich sein, trotzdem ist in den meisten GSM-Netzen ein Notruf mit der Taste möglich.
Der Missbrauch des Notrufsystems ist strafbar.
Notruf auslösen
Die LED in der Taste leuchtet auf. Sobald eine Telefonverbindung zur allgemeinen Notrufnummer aufgebaut wurde, blinkt die LED.
Wird eine Abbruch-Abfrage am Control Display angezeigt, können Sie den Notruf innerhalb von 5 Sekunden abbrechen.
Wenn es die Gegebenheiten zulassen, im Fahrzeug warten, bis die Sprachverbindung aufgebaut ist. Sie können dann detaillierte Angaben zur Situation machen.
Bei freigeschaltetem BMW Assist wird eine Telefonverbindung zur BMW Assist Notrufzentrale aufgebaut. Wenn die aktuelle Fahrzeugposition bestimmt werden kann, wird diese an die Notrufzentrale übermittelt.
Wenn die LED blinkt, aber die Notrufzentrale nicht über die Freisprecheinrichtung zu hören ist, kann z. B. die Freisprecheinrichtung außer Funktion sein. Sie können dann für die Notrufzentrale jedoch noch zu hören sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird unmittelbar nach einem schweren Unfall ein Notruf automatisch ausgelöst. Ein automatischer Notruf wird durch Drücken der Taste nicht beeinträchtigt.
Der Notruf kann aus technischen Gründen
unter ungünstigsten Bedingungen nicht sichergestellt werden.
Notruf beenden
Taste am Lenkrad für das Handy drücken.
Gurterinnerung für Fahrerund Beifahrersitz*
Die Kontrollleuchte leuchtet auf und
ein Signal ertönt. Am Control Display wird zusätzlich eine Meldung angezeigt.
Bitte prüfen, ob der Sicherheitsgurt korrekt angelegt ist.
Die Gurterinnerung wird aktiv, sofern der Sicherheitsgurt auf der Fahrerseit ...
Störungsdiagnose generator
Störung
Ursache
Abhilfe
Ladekontrollampe brennt
nicht bei eingeschalteter
zündung
Lampe durchgebranntMasseband an generator locker
oder korrodiert
Batterie leer
Unterbrechung in der leitungsführung
zw ...