Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen.
Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.

Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne und werkstattwagenheber


Vorspur und spurdifferenzwinkel einstellen
Lenkung in geradeausstellung bringen. Auf der lenkspindel
und am lenkgehäuse ist je eine markierung angebracht.
Lenkung so verstellen, daß die markierungen übereinstimmen.
Beide klemmschrauben an den spurstangen lockern. Vorspur
am lin ...
Helligkeit einstellen
Die Helligkeit der Anzeige wird automatisch an die Lichtverhältnisse der Umgebung
angepasst. Sie können jedoch die Grundeinstellung ändern.
Bei eingeschaltetem Abblendlicht kann die Hel ligkeit auch über das Rändelrad
der Instrumentenbeleuc ...