Für viele wartungs- und reparaturarbeiten muß das fahrzeug aufgebockt beziehungsweise hochgehoben werden. In der werkstatt wird der wagen in der regel mit der hebebühne angehoben, man kann ihn jedoch auch mit dem fahrzeug- oder werkstatt-wagenheber anheben. Grundsätzlich darf das fahrzeug nur an den abgebildeten aufnahmepunkten angehoben werden.
Bei arbeiten unter dem fahrzeug muß dieses, falls es nicht auf einer hebebühne steht, auf vier stabilen unterstellböcken stehen.
Auf keinen fall dürfen arbeiten unter dem fahrzeug ausgeführt werden, wenn dieses nicht ausreichend gesichert ist.
Achtung: muß das fahrzeug auf weichem untergrund hochgebockt werden, müssen breite bretter unter den wagenheber und die unterstellböcke gelegt werden, damit sich das gewicht auf eine größere fläche verteilt.
Achtung: keinesfalls darf der wagen an motor- oder getriebeteilen angehoben oder abgestützt werden.
Anheb- und aufbockpunkte
Hebebühne und werkstattwagenheber
Glühkerzen prüfen
Prüfvoraussetzung: motor kalt (umgebungstemperatur). Batterie
voll geladen. Batteriespannung mindestens 11.5 Volt.
Streifensicherung 80 ampere im relaiskasten prüfen,
siehe betriebsanleitung.
Anschlußkabel für glühkerzen ab ...
Ausbau
Radkappe abziehen. Radschrauben lösen. Scheibenrad
zur radnabe mit farbe kennzeichnen. Dadurch ist sichergestellt.
Daß das ausgewuchtete rad wieder an gleicher
stelle montiert werden kann.
Fahrzeug hinten aufbocken und vorn gegen wegrollen
...