Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer (abblendlicht und standlicht). Fernlicht, heckleuchten. Bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelscheinwerfer und nebelschlußleuchten. Kennzeichenleuchten und innenleuchten (auch motorraum- und gepäckraumleuchten). Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen- behandelt.
Normale glühlampen (nicht halogenlampen) unterliegen dem verschleiß. Etwa alle 2 jahre sollten sie ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und alkohol oder spiritus entfernen.
Grenzen des Systems
PDC kann die persönliche Einschätzung
von Objekten nicht ersetzen. Es gibt auch bei Sensoren einen toten Bereich, in
dem Objekte nicht mehr erkannt werden können. Ferner kann das Erkennen von
Objekten an physikalischen Grenzen der Ultraschallmessun ...
Ventilspiel prüfen/einstellen
Zum ventilspiel prüfen/einstellen ist folgendes
spezialwerkzeug erforderlich:
eine fühlerblattlehre in 0,05 mm-
abstufungen.
Em ca. 2 Mm starker draht (oder
schmaler schraubendreher).
Ein gabelschlüssel- und stecknußsa ...