Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer (abblendlicht und standlicht). Fernlicht, heckleuchten. Bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelscheinwerfer und nebelschlußleuchten. Kennzeichenleuchten und innenleuchten (auch motorraum- und gepäckraumleuchten). Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen- behandelt.
Normale glühlampen (nicht halogenlampen) unterliegen dem verschleiß. Etwa alle 2 jahre sollten sie ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und alkohol oder spiritus entfernen.
Ausbau
Radkappe abhebein, radschrauben bei auf dem boden
stehendem fahrzeug lösen.
Scheibenrad zur radnabe mit farbe kennzeichnen.
Dadurch kann das ausgewuchtete rad wieder an gleicher
stelle montiert werden.
Fahrzeug vorn aufbocken.
Vorderrad ...
Der umgang mit katalysator-fahrzeugen
Um beschädigungen an der lambda-sonde und am katalysator
zu vermeiden, sind nachstehende hinweise unbedingt zu
beachten:
grundsätzlich nur bleifreies benzin tanken.
Wird das fahrzeug nachträglich umgerüstet, vor einbau
des katal ...