Zur beleuchtungsanlage zählen: hauptscheinwerfer (abblendlicht und standlicht). Fernlicht, heckleuchten. Bremsleuchten, rückfahrscheinwerfer, blinkleuchten, nebelscheinwerfer und nebelschlußleuchten. Kennzeichenleuchten und innenleuchten (auch motorraum- und gepäckraumleuchten). Die instrumentenbeleuchtung wird im kapitel "armaturen- behandelt.
Normale glühlampen (nicht halogenlampen) unterliegen dem verschleiß. Etwa alle 2 jahre sollten sie ausgewechselt werden, auch wenn sie noch intakt sind. Eine glühlampe mit verminderter leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen auf dem glaskolben.
Vor dem auswechseln einer glühlampe schalter des betreffenden verbrauchers ausschalten. Achtung: glaskolben nicht mit bloßen fingern anfassen. Der fingerabdruck würde verdunsten und sich - aufgrund der wärme - auf dem reflektor niederschlagen und diesen erblinden lassen. Grundsätzlich glühlampe nur durch eine gleiche ausführung ersetzen. Versehentlich entstandene berührungsflecken mit sauberem, nicht faserndem tuch und alkohol oder spiritus entfernen.
Hinterradbremse einstellen
Modell "e12" (4-zylinder und 520/6 bis 7/81)
Bei jeder wartung beziehungsweise immer dann, wenn der
leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist, hinterradbremse
einstellen
achtung: fahrzeuge seit 7/81 besitzen eine automatische
nachstellvorr ...
Sicherheitsmaßnahmen zu den elektronischen
zündanlagen
Bei elektronischen zündanlagen beträgt die zündspannung bis
zu 30 kv (kilovolt). Unter ungünstigen umständen, zum beispiel
feuchtigkeit im motorraum, können spannungsspitzen
die isolation durchschlagen, was bei berührung zu elektros ...