80 km/h nicht überschreiten, sonst kann
der Anhänger je nach Bauart und Beladung in Pendelbewegungen geraten.
Pendelbewegung abfangen
Gerät der Anhänger ausnahmsweise in Pendelbewegungen, kann das Gespann nur durch sofortiges starkes Bremsen stabilisiert werden. Dabei sollten Lenkkorrekturen nur dann, wenn sie unbedingt nötig sind, so vorsichtig wie möglich und mit Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer ausgeführt werden.
Anhänger-Stabilisierungskontrolle*
Das System unterstützt Sie beim Abfangen von Pendelbewegungen des Anhängers. Es erkennt die Pendelbewegungen und bremst das Fahrzeug automatisch zügig ab, sodass der kritische Geschwindigkeitsbereich verlassen und das Gespann stabilisiert wird.
Das System funktioniert im Anhängerbetrieb und mit belegter Anhängersteckdose ab ca. 65 km/h.
Ist die Anhängersteckdose belegt, aber kein Anhänger angehängt, z. B. bei Verwendung eines Fahrradträgers mit Beleuchtung, kann das System in extremen Fahrsituationen ebenfalls wirksam werden.
Das System kann nicht eingreifen, wenn der Anhänger sofort abknickt, z. B. auf glatten Straßen oder solchen mit lockerem Untergrund. Anhänger mit hohem Schwerpunkt können kippen, bevor eine Pendelbewegung erkannt wird.
Das System ist außer Betrieb, wenn DSC deaktiviert oder gestört ist.
Steigungen
Der Anhängerbetrieb ist im Interesse der Sicherheit und des reibungslosen Verkehrsflusses bis Steigungen von 12 Ξ zulässig. Wenn höhere Anhängelasten nachträglich zugelassen sind, beträgt die Grenze 8 Ξ.
Gefälle
Besondere Aufmerksamkeit ist auf Gefällstrecken erforderlich, da dort ein Gespann früher zum Pendeln neigt.
Vor dem Gefälle grundsätzlich in den nächstkleineren Gang zurückschalten, ggf. bis in den 1. Gang, und langsam abwärts fahren.
Luftverteilung manuell
Sie können die ausströmende Luft über verschiedene Programme, getrennt für Fahrerund
Beifahrerseite, in den Fahrzeuginnenraum lenken:
Oberkörperbereich
Oberkörperbereich und Fußraum
Fußraum
Fahrerseite: S ...
Reifenschäden
Ungewöhnliche Vibrationen während der Fahrt können auf einen Reifenschaden oder
sonstigen Defekt am Fahrzeug hindeuten. Dieser kann z. B. durch Überfahren von Bordsteinkanten
o. Ä. verursacht werden. Das Gleiche gilt für Abnormität ...