BMW5er Betriebsanleitung :: Anzeigen in der Instrumentenkombination

BMW5er Betriebsanleitung / Bedienung / Fahren / Aktive Geschwindigkeitsregelung* / Anzeigen in der Instrumentenkombination

Anzeigen in der Instrumentenkombination


  1. Gespeicherte Wunschgeschwindigkeit
  • grün: Das System ist aktiv
  •  orange: Das System ist unterbrochen
  1. Leuchtet gelb: vorausfahrendes Fahrzeug erkannt

Blinkt rot, ein Signal ertönt: System kann den Abstand nicht herstellen, selbst bremsen

Blinkt gelb: Fahrstabilitätsregelsysteme greifen ein, das System bremst bis zu Ihrer aktiven Übernahme

  1. Gewählter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug

Die Anzeige leuchtet, sobald das System aktiviert wird

  1. Kurze Anzeige von
  •  gespeicherter Wunschgeschwindigkeit
  • entsprechendem Symbol beim Umschalten auf Geschwindigkeitsregelung und zurück

Erscheint kurz die Anzeige --km/h, sind
eventuell die für den Betrieb notwendigen Bedingungen gerade nicht erfüllt.

Warnleuchten

Die Anzeige 2 blinkt rot, ein
Signal ertönt.

Das System fordert Sie zum Eingreifen durch Bremsen und ggf. Ausweichen auf. Das System kann den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug selbsttätig nicht wiederherstellen.

Diese Anzeige kann jedoch nicht von der Verantwortung entlasten, Wunschgeschwindigkeit und Fahrweise den Verkehrsverhältnissen anzupassen.

Die Anzeige 2 blinkt gelb.


Die Voraussetzungen für den Betrieb des Systems sind nicht mehr erfüllt, z. B. infolge Eingriffs von ABS oder DSC. Das System bremst bis zu Ihrer aktiven Übernahme.

    Siehe auch:

    Solex 32/32 didta-vergaser
    -3 - Drosselklappenteil -8 - drosselklappenhebel anschlagschraube  slcherungskappe übertragungshebel ,13 - scheibe, mutter  leerlaufgemlsch-schraube ,15a - dichtung, sicherungskappe  isolierdichtung  zylinderschrauben ...

    Standlicht
    In Schalterstellung 1 ist das Fahrzeug rundum beleuchtet. Sie können das Standlicht zum Parken benutzen. Das Standlicht entlädt die Batterie. Deshalb nicht über längere Zeiträume einge schaltet lassen, sonst kann der Motor ggf. nicht meh ...